Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Gesunde Arbeitsplätze sind ein Gewinn für Alle! Welche Bedeutung hat eine Gefährdungsbeurteilung? Wird auch das Burnout-Syndrom erfasst?
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Gefahren schützen und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Dabei handelt es sich um ein systematisches Verfahren, bei der die Arbeitsaspekte untersucht werden um die Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen an Arbeitsplätzen beurteilen zu können. Dazu zählen auch psychische Belastungen wie das Burnout.
Lt. der Verordnung über die Unfallverhütung sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet. In verschiedenen Schritten müssen die Arbeitgeber die auftretenden Gefahren ermitteln, die in ihren Unternehmen auftreten und entsprechende Schutzmassnahmen treffen.
Welche Schritte sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung notwendig?
Im ersten Schritt geht es um die Ermittlung der Gefahrenquellen, sowohl um offensichtliche wie indirekte und um die potenziell gefährdeten Mitarbeiter.
Im folgenden Schritt müssen die vorhandenen Gefahren nach ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit eingeschätzt werden.
Schritt 3 ist die Entscheidungen, welche präventiven Massnahmen getroffen werde um die Gefahren zu beseitigen oder kontrollieren zu können.
Ein wichtiger Schritt 4 ist es, die Entscheidungen umzusetzen und mit Präventions- bzw. Schutzmassnahmen in dem Masse zu beginnen, wie sie schnellstens zu verwirklichen sind.
In einem letzten Schritt geht es darum die umgesetzten Präventions- und Schutzmassnahmen auf ihre Effizienz hin regelmässig zu überprüfen. Besonders bei Veränderungen im Betrieb, ist es wichtig die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Bei Arbeitsunfällen oder einem Beinaheunfall müssen die Beurteilungen aktualisiert werden.
Physische und psychische Gesundheit
Die Gefährdung für das Leben schliesst die physische wie auch die psychische Gesundheit mit ein. Aus diesem Grunde sollten psychische Belastungen in der gleichen Weise beurteilt und reduziert werden. Zur psychischen Gefährdungsbeurteilung zählen beispielsweise Depressionen und Burnout.
Umgesetzt wird die Gefährdungsbeurteilung in der Schweiz durch die EKAS-Richtlinie Nr. 6508.