Jetzt kommt die Burnout-Klage!
Burnout erhält nicht nur Bedeutung für Ärzte und Therapeuten. Es wird auch zunehmend Thema für Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte. Burnout durch Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Das Burnout greift um sich. Betroffene suchen Hilfe beim Betriebs-, Hausarzt oder einen Facharzt für stressbedingte Erkrankungen wie das Burnout. Doch zunehmend wird sich auch gegen die krank machenden Ursachen gewehrt.
Hier rückt der Arbeitsplatz in den Vordergrund, für viele der Stressherd der das Burnout begünstigt. Zunehmend beschäftigen sich auch Arbeitsgerichte mit Klagen von Gesundheitsschäden aufgrund übermässigen Stress, indem dem Arbeitgeber eine mangelnde Fürsorgepflicht vorgeworfen wird. Häufig findet sich die Kombination mit Mobbing.
Wo sind die Grenzen zwischen fairen Anforderungen und krankmachenden Überforderungen?
Problematisch ist es, die Diagnose Burnout zu stellen. Denn die Erschöpfungsdepression zeigt sich durch die vielfältigsten und unterschiedlichsten Symptome in einer Kombination aus körperlichen und geistigen Leiden.
Es zeigt sich als ein Gefühl des Ausgebranntseins, obgleich keine krankheitswertigen Beschwerden ansonsten vorliegen und reicht bis zu schweren psychischen Erkrankungen wie einer Depression.
Arbeitsrechtlich ist es damit problematisch, die relevanten Ursachen zu identifizieren. Hiermit und der Tatsache, dass die Grenzen zwischen einer akzeptablen Anforderung und einer krankmachenden Belastung fliessend sind, ist es schwierig dem Arbeitgeber eine schuldhafte Vernachlässigung der Fürsorgepflicht nachzuweisen.
Burnout-Klagen – Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer
Vor dem Gericht stehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund eines Burnouts gegenüber.
Für Arbeitgeber besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer die Erschöpfungsdepression missbräuchlich einsetzen um der Arbeit fern zu bleiben und dies vor Gericht zu berücksichtigen ist. Ärzte und Therapeuten empfehlen Burnout-Betroffenen alles zu tun, nur nicht zu arbeiten.
Für Arbeitgeber wirkt damit eine heilsame Trekkingtour beispielsweise wie Blaumachen. Vor einem Arbeitsgericht wurde eine folgende fristlose Kündigung als unwirksam erklärt.
Problematisch ist es auch, wenn Arbeitnehmer leichtfertig mit dem Begriff Burnout umgehen und damit dem Ruf eines Unternehmens schaden könnten.
Ein Thema bei Burnout vor Gericht sind zudem die Massnahmen zur Therapie des Burnouts. So wurde vor einem deutschen Landesarbeitsgericht entschieden, dass eine Arbeitszeitreduzierung nicht die einzige oder die beste Methode sei und je nach Einzelfall auch eine Psychotherapie, Kur, Coaching oder Veränderungen der Arbeitsbedingungen in Betracht zu ziehen sind.
Burnout-Klagen vermeiden
Empfehlenswert ist es sowohl für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer ein Burnout vorzubeugen.
Arbeitgeber sollten hierfür ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und Massnahmen zur Vorbeugung treffen. Hierfür wäre es sinnvoll Vorgesetzte zu schulen, die Burnout-Symptome und Anzeichen persönlicher Krisen ihrer Mitarbeiter wahrnehmen. Sinnvoll können auch Stress Audits sein.
Mitarbeiter sollten in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden, um die Selbstfürsorge für die eigene körperliche und psychische Gesundheit wahrzunehmen.
Damit können Überforderungen, Stress und Burnout vorgebeugt sowie teure und Image schädigende Klagen entgegengewirkt werden.