Burnout vor Gericht …..
In der Schweiz war das bisher eher selten, seinen Arbeitgeber wegen Stress zu verklagen. Wie gross ist die Möglichkeit als Burnout-Opfer vor Gericht Recht zu bekommen?
Es ist nicht neu, dass Arbeitgeber wegen gesundheitlicher Schäden verklagt werden. Nun gibt es aber einen eher seltenen Fall, indem wegen Burnout geklagt wird.
Konkret handelt es sich um eine Juristin mit einer enorm belastenden Arbeit. Lt. der Klägerin sei sie trotz des massiven Stresses vom Arbeitgeber alleine gelassen worden. Durch die belastende Arbeit sei sie krank geworden und habe letztendlich ein Burnout erlitten. Heute ist sie arbeitsunfähig und erhält eine Rente.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die Klage auf Schadensersatz und Genugtun wurde in der ersten Instanz abgewiesen, da sich die Klägerin der belastenden Tätigkeit bewusst war. In der zweiten Instanz wiederum wurde ihr teilweises Recht gegeben.
Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes ist, dass auch bei einer stressigen Arbeit oder vielleicht gerade dann eine besondere Fürsorgepflicht von Seiten des Arbeitsgebers besteht.
Schliesslich gibt es Berufe wie Feuerwehr, Polizisten, Ärzte oder auch Lehrer beispielsweise, die von Grund auf belastender sind als andere. Wer würde dann noch diesen Beruf wählen, wenn er das Risiko eingehen muss, nicht von seinen Arbeitgeber unterstützt zu werden um gesund zu bleiben?
Wird also die Fürsorgepflicht von Seiten des Arbeitgebers vernachlässigt und ein Arbeitgeber erleidet ein Burnout, kann dieser in die Pflicht genommen werden.
Wie kann ich ein Burnout beweisen?
Nun geht es aber daran, einen kausalen Zusammenhang zu beweisen. Der Kläger muss beweisen, dass das Burnout arbeitsbedingt verursacht wurde, dass der Arbeitgeber um Hilfe aufgesucht wurde und dem nicht nachgekommen ist.
Lt. dem Rechtsprofessor Thomas Geiser, von der Universität St. Gallen kann durchaus juristisch belegt werden, dass ein Arbeitgeber schuld sei. Der Kläger muss dies allerdings beweisen. Möglich ist dies, indem es gut dokumentiert ist.
Im konkreten Fall ist das Urteil noch offen und nicht bekannt, ob die Klägerin Schadensersatz aufgrund eines Burnouts erhält.